Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die staatliche Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in psychoanalytisch begründeten Behandlungsverfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
1. Grundlagen
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung setzt im Detail die Vorgaben der Satzung des Ausbildungsinstituts für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) und die geltenden Erlasse des Landes NRW um. Bei Abweichungen ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung den o.g. Bestimmungen anzugleichen.
Die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeuten erfolgt dabei auf der Grundlage des Curriculums und der daraus abgeleiteten Lehrpläne und erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Kenntnissen und Erfahrungen in der analytischen und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Ausbildungsinhalte, Organisation, Durchführung und die notwendigen Kooperationen werden dabei vom Ausbildungsausschuss und der Institutsleitung auf der Grundlage der geltenden Verordnungen und Richtlinien durchgeführt.
Voraussetzungen zur Ausbildung sind ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom- oder Masterstudiengang) mit einer Abschlussprüfung, die das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt und die Befürwortung aufgrund von zwei Interviews bei Selbsterfahrungsleitern des Instituts.
Von anderen PTG-Ausbildungsinstituten bereits zugelassene Kandidaten, die in unseren PTG- Ausbildungsgang wechseln möchten, führen mindestens ein Aufnahmegespräch bei einem der Selbsterfahrungsleiter des Instituts durch. Im Zweifelsfall kann dieser ein zweites Gespräch bei einem weiteren Selbsterfahrungsleiter veranlassen.
Mit der Zulassung ist noch nichts über die Zulassung zum praktischen Teil der Ausbildung und die endgültige Eignung des Bewerbers ausgesagt.
2. Ausbildung
Die Ausbildung umfasst mindestens 4200 Stunden und besteht in einer fünfjährigen Teilzeitausbildung. Nach fortgeschrittener theoretischer Grundausbildung sowie fortgeschrittener Selbsterfahrung findet die Zwischenprüfung statt. Sie ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Ausbildung. Die Ausbildung besteht aus folgenden obligaten Ausbildungsmodulen:
• Selbsterfahrung • Theoretische Ausbildung • Praktische Tätigkeit • Psychotherapeutische Basiskompetenzen • Interviewpraktika • Praktische Ausbildung unter Supervision • Kasuistisch-technische Seminare und Kasuistiken • Angeleitetes Eigenstudium
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 1
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
2.1. Die Selbsterfahrung
Die persönliche Selbsterfahrung während der Zeit der Ausbildung ist ein grundlegender Teil der Ausbildung. Sie unterliegt der Schweigepflicht, auch gegenüber dem Institut.
In der Selbsterfahrung erlebt und verarbeitet der Ausbildungsteilnehmer in einem längeren regressiven Prozess eigene unbewusste Dynamik in der therapeutischen Beziehung. Die Lehranalyse begleitet die persönliche Entwicklung im Ausbildungsverlauf.
Die Bedingungen und die Gestaltung der Selbsterfahrung (z. B. die Dauer) werden von dieser Zielsetzung bestimmt. Die psychoanalytische Einzelselbsterfahrung findet in der Regel kontinuierlich in mindestens 3 Einzelsitzungen je 50 Minuten pro Woche statt und umfasst mindestens 250 Stunden.
Der Ausbildungsteilnehmer wählt den Selbsterfahrungsleiter aus dem Kreis der Selbsterfahrungsleiter des Instituts. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Supervisor/Selbsterfahrungsleiter sind in §4 Absatz 3 und 4 PsychTh-APrV geregelt. Die Durchführung von Selbsterfahrung erfordert neben diesen allgemeinen Kriterien die persönliche Eignung des Selbsterfahrungsleiters für diese Tätigkeit, die von der Ausbildungsstätte geprüft wird. Selbsterfahrung bei anderen Selbsterfahrungsleitern kann anerkannt werden, wenn diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Über das Vorliegen der Voraussetzungen befinden das Gremium der Selbsterfahrungsleiter und der Vorstand an Hand der derzeit geltenden Kriterien.
Gegenwärtige oder vergangene dienstliche oder andere Abhängigkeiten oder die berufliche Zusammenarbeit als Kollegen schließen eine Selbsterfahrung bei diesem Selbsterfahrungsleiter aus.
Der Ausbildungsteilnehmer kann in Absprache mit der Ausbildungsstätte den Selbsterfahrungsleiter wechseln.
2.2. Theoretische Ausbildung
Die Lehrveranstaltungen vermitteln Grundlagen und Fortentwicklungen der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse und umfassen Persönlichkeits- und Krankheitslehre, Diagnostik und Behandlungstheorie, Entwicklungs- und Kulturtheorie und andere Gegenstände der psychoanalytischen Wissenschaft. Daneben berücksichtigen sie weitere psychotherapeutische Theorien und Konzepte.
In den Lehrveranstaltungen werden die Ausbildungsteilnehmer angeregt, tiefenpsychologische und psychoanalytische Sichtweisen auch auf Kultur und Gesellschaft anzuwenden.
Die Inhalte der theoretischen Lehrveranstaltungen (Grundkenntnisse und vertiefte Ausbildung) orientieren sich an der Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) der PsychTh-APrV, dem Curriculum und den daraus abgeleiteten Lehrplänen des Instituts.
Es müssen mindestens 700 theoretische Lehrstunden einschließlich kasuistisch-technischer Seminare absolviert werden.
2.3. Praktische Tätigkeit (Klinische Praktika in Ausbildungseinrichtungen)
Nach Absprache mit der Institutsleitung des Ausbildungsinstitutes erfolgt die Zuweisung zu den Praktika (psychiatrisches Jahr mit 1200 Stunden, psychosomatisch-psychotherapeutische Klinik mit 600 Stunden bzw. alternativ ambulante Tätigkeit in der Ausbildungspraxis mit ebenfalls 600
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 2
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
Stunden). Die praktische Tätigkeit kann in Abschnitten von jeweils mindestens 3 Monaten abgeleistet werden.
Der Ausbildungsteilnehmer erkennt die institutionellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Betreuung geschieht entweder durch anerkannte Supervisoren in dieser Einrichtung oder durch anerkannte Supervisoren des Ausbildungsinstituts. Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrischen klinischen Einrichtung ist der Ausbildungsteilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen. Bei mind. 4 dieser Patienten müssen die Familie oder andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Der Ausbildungsteilnehmer hat die 30 Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer zu dokumentieren.
2.4. Psychotherapeutische Basiskompetenzen
Zur Vertiefung und Einübung spezieller psychotherapeutischer Fertigkeiten werden praktische Übungen (ca. 8 Teilnehmer) und Kurs- bzw. Seminarveranstaltungen (Regelfall: 15 Teilnehmer) angeboten. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Kursleitung im Studienbuch testiert.
Um Differentialindikationen stellen zu können, müssen auch Grundkenntnisse in der Gruppenpsychotherapie und in der Familientherapie erworben werden.
2.5. Interviewpraktika
Im ersten Teil der Ausbildung werden neben der Teilnahme an theoretisch-diagnostischen Seminaren tiefenpsychologische und psychoanalytische Erstuntersuchungen unter Anleitung dazu berechtigter Supervisoren durchgeführt. Dabei macht der Ausbildungsteilnehmer erste Erfahrungen mit Patienten in einer psychotherapeutischen Situation. Die Erstuntersuchungen werden in der Zweiersituation oder in kleinen Gruppen kontrolliert. Die Teilnahme an theoretisch- diagnostischen Seminaren sollte sich mindestens über einen Zeitraum von 2 Semestern erstrecken. Die Zahl der Erstuntersuchungen ist auf derzeit mindestens 20 festgesetzt. Die Durchführung ist von den dazu berechtigten Supervisoren im Studienbuch zu testieren.
2.6. Praktische Ausbildung (Patientenbehandlung unter Supervision)
Die Inhalte der praktischen Lehrveranstaltungen orientieren sich an der PsychTh-APrV, dem Curriculum und den daraus abgeleiteten Lehrplänen des Instituts.
Zur Teilnahme am praktischen Teil der Ausbildung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung durch den Ausbildungsteilnehmer erforderlich.
Die Ausbildungsbehandlungen werden von der Institutsambulanz koordiniert. Die Institutsambulanz des Ausbildungsinstitutes steht unter der persönlichen Verantwortung der Institutsleitung sowie besonders beauftragter Ausbilder mit Supervisoren-Qualifikation und fachlicher Befähigung mit KV-Zulassung oder Eintrag in das Psychotherapeuten- bzw. Arztregister. Die Einzel- und Gruppenbehandlungen in der ambulanten Versorgung werden durch die Institutsambulanz koordiniert und die Krankenbehandlungen durch Supervisoren überwacht. Die Leitung der Institutsambulanz verantwortet die korrekte, inhaltliche und formale Durchführung der psychotherapeutischen Behandlungen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Institutsambulanz und Supervisoren wird vorausgesetzt.
Es müssen mindestens 1000 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens 9 Patientenbehandlungen und mindestens 220 Supervisionsstunden durchgeführt werden. Die Supervision erfolgt entweder in Kleingruppen zu maximal vier Teilnehmern (bis 70 Stunden) oder
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 3
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
in der Einzelsupervision (mindestens 150 Stunden). Mindestens zwei der Behandlungsfälle in psychoanalytischer Psychotherapie müssen jeweils mindestens 250 Behandlungsstunden umfassen. Die Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie erstrecken sich auf 3 tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapien und zwei Kurzzeittherapien. Die Supervisionen sind bei mindestens drei verschiedenen anerkannten Supervisoren abzuleisten und sollten in der Regel in einer Frequenz von mindestens 1 Supervisionsstunde auf 4 Behandlungsstunden erfolgen.
Über die Behandlungen sind anonymisierte, schriftliche Falldarstellungen zu erstellen. Sie sollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse einschließen sowie den Behandlungsverlauf in Verbindung mit der Theorie aufzeigen. Sie werden vom Supervisor unterzeichnet, wenn sie als mindestens ausreichend akzeptiert werden. Der erfolgreiche Abschluss einer supervidierten Behandlung wird vom Supervisor im Studienbuch dokumentiert.
Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung müssen am Ende der Ausbildung mind. zwei Falldarstellungen von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall für die mündliche Prüfung angenommen worden sein, hiervon eine Behandlung in analytischer Psychotherapie.
2.7. Supervision der Ausbildungsbehandlungen
Es ist das Ziel der Supervision, dass der Ausbildungsteilnehmer eine ihm angemessene Haltung in der psychotherapeutischen Situation entwickelt und sich seiner unbewussten Beteiligung am Behandlungsprozess bewusst wird. Daneben ist die Supervision eine Beratung im Hinblick auf die Behandlungstechnik.
Sie wird in der Zweiersituation oder in kleinen Gruppen durchgeführt. Die Frequenz sollte in der Regel 1 Supervisionsstunde auf 4 Behandlungsstunden betragen.
Der Ausbildungsteilnehmer wählt den Supervisor unter den Supervisoren des Ausbildungsinstituts aus, die entsprechend den Richtlinien der PsychTh-AprV dazu berechtigt sind (siehe auch Punkt 2.1.). Supervisionen bei einem anderen Supervisor können vom Vorstand anerkannt werden, wenn dieser die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Supervisoren können während der laufenden Behandlung in Absprache mit der Ausbildungsstätte gewechselt werden.
Im Verlauf der Ausbildung werden Supervisionen bei mindestens drei verschiedenen Supervisoren durchgeführt.
In der Supervision zeigt sich die Entwicklung der psychotherapeutischen/psychoanalytischen Kompetenz des Ausbildungsteilnehmers.
2.8. Kasuistisch-technische Seminare und Kasuistiken
Im zweiten Teil der Ausbildung nehmen die Ausbildungsteilnehmer regelmäßig an kasuistisch- technischen Seminaren teil, in denen sie regelmäßig auch ihre eigenen Behandlungsfälle vorstellen. Das kasuistisch-technische Seminar ist eine Veranstaltung, in der anhand von Fallvignetten der technische Umgang in der Psychotherapie/Psychoanalyse gelehrt und gelernt wird.
Mindestens 2 psychoanalytische Behandlungen von 2 verschiedenen Patienten sollen zu Prüfungszwecken vorgestellt werden (eine Behandlung nach der ca. 50. Sitzung, eine
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 4
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
Behandlung nach der ca. 150. Sitzung). Die Beurteilung der Kasuistik wird dem Leiter des Unterrichtsausschusses schriftlich mitgeteilt. Der Kontrollanalytiker, der die Prüfungskasuistik beurteilt, darf weder der Lehranalytiker des Kandidaten noch der Kontrollanalytiker der jeweiligen Behandlung sein.
Die Wiederholung einer Kasuistik ist nach einem Zeitraum von 6 Monaten möglich, eine zweite Wiederholung muss vom Ausbildungsausschuss aufgrund einer Anhörung des bei der Vorstellung der Kasuistik anwesenden Supervisors genehmigt werden.
Bestandene Kasuistiken werden im Studienbuch bescheinigt, über nicht bestandene Prüfungen wird unverzüglich die Leitung des Ausbildungsausschusses informiert.
3. Bewertung, Prüfungen, Abschluss der Ausbildung
3.1. Bewertungen
Es gehört in die Verantwortung der Ausbildenden, den Ausbildungsteilnehmer rechtzeitig auf schwerwiegende Vorbehalte aufmerksam zu machen und diese ggf. im Ausbildungsausschuss zur Sprache zu bringen. Entstehen im Ausbildungsausschuss grundsätzlich Bedenken bezüglich der Eignung, so werden diese dem Ausbildungsteilnehmer mitgeteilt und begründet.
Bei Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung hat der Ausbildungsausschuss in Abstimmung mit der Institutsleitung die Möglichkeit, weitere Auflagen anzuordnen, um die fachgerechte Behandlung von Patienten sicherzustellen. In Ausnahmefällen kann der Ausbildungsausschuss in Abstimmung mit der Institutsleitung die Zulassung zur praktischen Ausbildung untersagen. Hierzu muss jedoch der Ausbildungskandidat persönlich angehört werden. Die Teilnahme eines Vertreters der Aufsichtsbehörde und eines Vertreters eines anderen anerkannten Ausbildungsinstitutes an diesem Gespräch mit dem Ausbildungsteilnehmer und der nachfolgenden Sitzung des Ausbildungsausschusses ist ausdrücklich erwünscht.
Wenn die Fortsetzung der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nicht befürwortet wird, dann kann der Vorstand die Ausbildung abbrechen.
3.2. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist eine interne Prüfung des Instituts, die über die Aufnahme des Ausbildungsteilnehmers in den praktischen Teil der Ausbildung entscheidet. Sie dient dem Nachweis der Grundkenntnisse in Theorie und Praxis der Psychotherapie/Psychanalyse.
3.2.1. Voraussetzungen für die Zwischenprüfung
Teilnahme an den theoretischen Lehrveranstaltungen über drei Semester,
Anerkennung von bis dahin erfolgten 15 der insgesamt 20 in der Ausbildung erforderlichen Erstuntersuchungen (12 der geforderten Erstinterviews müssen von Supervisoren des Instituts testiert werden, bis zu 8 können von Dozenten des Instituts testiert werden),
eine Erklärung des Ausbildungsteilnehmers, dass er sich in einer anerkannten Selbsterfahrung von bis dahin mindestens 100 Stunden befindet,
die zustimmende Beurteilung der Eignung durch die Dozenten und die Supervisoren, die die Erstuntersuchungen beurteilt haben,
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 5
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
und die Zustimmung der Mehrheit der Ausbilder aufgrund von Erfahrungen mit dem Ausbildungsteilnehmer im Rahmen der Ausbildung, den Selbsterfahrungsleiter des betreffenden Ausbildungsteilnehmers ausgenommen.
3.2.2. Anmeldung zur Zwischenprüfung
Sie erfolgt schriftlich unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Nachweise und – wenn vom Ausbildungsteilnehmer gewünscht - unter Angabe eines Themas für das Kolloquium beim Unterrichtsausschuss bzw. bei dem mit den Vorbereitungen der Prüfung Beauftragten spätestens acht Wochen vor der Prüfung.
Der Ausbildungsteilnehmer kann Prüfer für die Zwischenprüfung vorschlagen.
Von den erforderlichen zwei Prüfern für die Zwischenprüfung muss mindestens einer Selbsterfahrungsleiter sein. Der Selbsterfahrungsleiter des zu prüfenden Ausbildungsteilnehmers kann nicht Prüfer sein.
3.2.3. Prüfungsvorgang
Der Vorstand oder der mit den Vorbereitungen der Prüfung Beauftragte organisiert die Prüfung und setzt nach Absprache mit den Prüfern den Termin für die Zwischenprüfung fest.
Die Zwischenprüfung kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden.
Die Prüfungsdauer pro Ausbildungsteilnehmer beträgt 1 Stunde. Über das Ergebnis der Prüfung wird von beiden Prüfern in Übereinstimmung entschieden.
Die Prüfung ist für Institutsmitglieder öffentlich, sofern sich der Ausbildungsteilnehmer nicht ausdrücklich dagegen ausspricht.
Die Zwischenprüfung kann nach einem halben Jahr wiederholt werden. Protokoll und Prüfungsunterlagen werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Die Gebühren für die Zwischenprüfung betragen € 150,-.
3.3. Abschluss der Ausbildung 3.3.1. Voraussetzungen für den Abschluss der Ausbildung Nachweis von 700 theoretischen Lehrstunden einschließlich kasuistisch-technischer Seminare,
Nachweis von 1000 Behandlungsstunden von mindestens 9 Patienten und den dazu mindestens durchgeführten 250 Supervisionsstunden, davon mindestens 150 Einzelsupervisionen. Wenigstens 2 der durchgeführten Behandlungen müssen einen kontinuierlichen psychoanalytischen Prozess von mindestens jeweils 250 Stunden umfassen,
Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an kasuistisch-technischen Seminaren mit 2 zustimmend beurteilten Kasuistiken.
Mindestens zwei Falldarstellungen müssen von der Ausbildungsstätte am Ende der Ausbildung als Prüfungsfall für den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung als mindestens ausreichend
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 6
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
bewertet und angenommen werden. Eine Überarbeitung oder Neuanfertigung einer unzureichenden Behandlungsdarstellung kann verlangt werden.
Der Ausbildungskandidat legt das Studienbuch, die Falldokumentationen und sonstige Nachweise der Institutsleitung vor. Bei Vollständigkeit der Unterlagen stellt diese dann die Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen entsprechend der Anlage 2 der PsychTh-APrV für die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde aus.
3.3.2. Ausbildungszertifizierung
Alle Bescheinigungen und Beurkundungen zur Weiterleitung an die Aufsichtsbehörde bzw. das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie müssen von mindestens einem Mitglied der verantwortlichen Institutsleitung gegengezeichnet und beurkundet werden. Einzelbescheinigungen von Mitgliedern des Ausbildungsinstituts oder von kooperierenden Einrichtungen ohne Unterschrift der Institutsleitung sind nicht autorisiert und werden vom Landesprüfungsamt so nicht akzeptiert.
3.3.3. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist eine staatliche Prüfung. Prüfungen, Prüfungsmodalitäten sowie die Voraussetzungen zur staatlichen Prüfung werden in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Psychotherapeutengesetzes (zweiter Abschnitt PsychTh-APrV, § 8 ff) sowie in den Durchführungsbestimmungen des Landesprüfungsamtes für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie geregelt (vgl. § 7 bis § 18 der PsychTh-APrV, zur Zulassung und Ladung vgl. § 7 Absatz 2 und 3 PsychTh-APrV).
Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag des Prüflings auf Zulassung zur staatlichen Prüfung und über die Ladungen zu den Prüfungsterminen in Abstimmung mit der Leitung der Ausbildungsstätte.
4. Schiedsstelle
In allen Zweifelsfragen kann der Ausbildungsausschuss oder die Institutsleitung angerufen werden. Diese sollen, auch in Abstimmung mit dem Vorstand des Trägerinstituts und der betei- ligten Gruppen von Ausbildern bzw. Ausbildungsteilnehmern, einen Interessenausgleich oder eine Schlichtung erwirken. Namentlich verantwortlich ist letztlich jedoch die Leitung des Aus- bildungsinstituts.
Kann daher eine einvernehmliche Regelung nicht hergestellt werden, so liegt die letzte Entscheidung bei der Institutsleitung des Ausbildungsinstituts für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 7Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die staatliche Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten in psychoanalytisch begründeten Behandlungsverfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
1. Grundlagen
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung setzt im Detail die Vorgaben der Satzung des Ausbildungsinstituts für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) und die geltenden Erlasse des Landes NRW um. Bei Abweichungen ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung den o.g. Bestimmungen anzugleichen.
Die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeuten erfolgt dabei auf der Grundlage des Curriculums und der daraus abgeleiteten Lehrpläne und erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Kenntnissen und Erfahrungen in der analytischen und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Ausbildungsinhalte, Organisation, Durchführung und die notwendigen Kooperationen werden dabei vom Ausbildungsausschuss und der Institutsleitung auf der Grundlage der geltenden Verordnungen und Richtlinien durchgeführt.
Voraussetzungen zur Ausbildung sind ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom- oder Masterstudiengang) mit einer Abschlussprüfung, die das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt und die Befürwortung aufgrund von zwei Interviews bei Selbsterfahrungsleitern des Instituts.
Von anderen PTG-Ausbildungsinstituten bereits zugelassene Kandidaten, die in unseren PTG- Ausbildungsgang wechseln möchten, führen mindestens ein Aufnahmegespräch bei einem der Selbsterfahrungsleiter des Instituts durch. Im Zweifelsfall kann dieser ein zweites Gespräch bei einem weiteren Selbsterfahrungsleiter veranlassen.
Mit der Zulassung ist noch nichts über die Zulassung zum praktischen Teil der Ausbildung und die endgültige Eignung des Bewerbers ausgesagt.
2. Ausbildung
Die Ausbildung umfasst mindestens 4200 Stunden und besteht in einer fünfjährigen Teilzeitausbildung. Nach fortgeschrittener theoretischer Grundausbildung sowie fortgeschrittener Selbsterfahrung findet die Zwischenprüfung statt. Sie ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Ausbildung. Die Ausbildung besteht aus folgenden obligaten Ausbildungsmodulen:
• Selbsterfahrung • Theoretische Ausbildung • Praktische Tätigkeit • Psychotherapeutische Basiskompetenzen • Interviewpraktika • Praktische Ausbildung unter Supervision • Kasuistisch-technische Seminare und Kasuistiken • Angeleitetes Eigenstudium
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 1
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
2.1. Die Selbsterfahrung
Die persönliche Selbsterfahrung während der Zeit der Ausbildung ist ein grundlegender Teil der Ausbildung. Sie unterliegt der Schweigepflicht, auch gegenüber dem Institut.
In der Selbsterfahrung erlebt und verarbeitet der Ausbildungsteilnehmer in einem längeren regressiven Prozess eigene unbewusste Dynamik in der therapeutischen Beziehung. Die Lehranalyse begleitet die persönliche Entwicklung im Ausbildungsverlauf.
Die Bedingungen und die Gestaltung der Selbsterfahrung (z. B. die Dauer) werden von dieser Zielsetzung bestimmt. Die psychoanalytische Einzelselbsterfahrung findet in der Regel kontinuierlich in mindestens 3 Einzelsitzungen je 50 Minuten pro Woche statt und umfasst mindestens 250 Stunden.
Der Ausbildungsteilnehmer wählt den Selbsterfahrungsleiter aus dem Kreis der Selbsterfahrungsleiter des Instituts. Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Supervisor/Selbsterfahrungsleiter sind in §4 Absatz 3 und 4 PsychTh-APrV geregelt. Die Durchführung von Selbsterfahrung erfordert neben diesen allgemeinen Kriterien die persönliche Eignung des Selbsterfahrungsleiters für diese Tätigkeit, die von der Ausbildungsstätte geprüft wird. Selbsterfahrung bei anderen Selbsterfahrungsleitern kann anerkannt werden, wenn diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Über das Vorliegen der Voraussetzungen befinden das Gremium der Selbsterfahrungsleiter und der Vorstand an Hand der derzeit geltenden Kriterien.
Gegenwärtige oder vergangene dienstliche oder andere Abhängigkeiten oder die berufliche Zusammenarbeit als Kollegen schließen eine Selbsterfahrung bei diesem Selbsterfahrungsleiter aus.
Der Ausbildungsteilnehmer kann in Absprache mit der Ausbildungsstätte den Selbsterfahrungsleiter wechseln.
2.2. Theoretische Ausbildung
Die Lehrveranstaltungen vermitteln Grundlagen und Fortentwicklungen der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse und umfassen Persönlichkeits- und Krankheitslehre, Diagnostik und Behandlungstheorie, Entwicklungs- und Kulturtheorie und andere Gegenstände der psychoanalytischen Wissenschaft. Daneben berücksichtigen sie weitere psychotherapeutische Theorien und Konzepte.
In den Lehrveranstaltungen werden die Ausbildungsteilnehmer angeregt, tiefenpsychologische und psychoanalytische Sichtweisen auch auf Kultur und Gesellschaft anzuwenden.
Die Inhalte der theoretischen Lehrveranstaltungen (Grundkenntnisse und vertiefte Ausbildung) orientieren sich an der Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) der PsychTh-APrV, dem Curriculum und den daraus abgeleiteten Lehrplänen des Instituts.
Es müssen mindestens 700 theoretische Lehrstunden einschließlich kasuistisch-technischer Seminare absolviert werden.
2.3. Praktische Tätigkeit (Klinische Praktika in Ausbildungseinrichtungen)
Nach Absprache mit der Institutsleitung des Ausbildungsinstitutes erfolgt die Zuweisung zu den Praktika (psychiatrisches Jahr mit 1200 Stunden, psychosomatisch-psychotherapeutische Klinik mit 600 Stunden bzw. alternativ ambulante Tätigkeit in der Ausbildungspraxis mit ebenfalls 600
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 2
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
Stunden). Die praktische Tätigkeit kann in Abschnitten von jeweils mindestens 3 Monaten abgeleistet werden.
Der Ausbildungsteilnehmer erkennt die institutionellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Betreuung geschieht entweder durch anerkannte Supervisoren in dieser Einrichtung oder durch anerkannte Supervisoren des Ausbildungsinstituts. Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrischen klinischen Einrichtung ist der Ausbildungsteilnehmer jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen. Bei mind. 4 dieser Patienten müssen die Familie oder andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Der Ausbildungsteilnehmer hat die 30 Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer zu dokumentieren.
2.4. Psychotherapeutische Basiskompetenzen
Zur Vertiefung und Einübung spezieller psychotherapeutischer Fertigkeiten werden praktische Übungen (ca. 8 Teilnehmer) und Kurs- bzw. Seminarveranstaltungen (Regelfall: 15 Teilnehmer) angeboten. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch die Kursleitung im Studienbuch testiert.
Um Differentialindikationen stellen zu können, müssen auch Grundkenntnisse in der Gruppenpsychotherapie und in der Familientherapie erworben werden.
2.5. Interviewpraktika
Im ersten Teil der Ausbildung werden neben der Teilnahme an theoretisch-diagnostischen Seminaren tiefenpsychologische und psychoanalytische Erstuntersuchungen unter Anleitung dazu berechtigter Supervisoren durchgeführt. Dabei macht der Ausbildungsteilnehmer erste Erfahrungen mit Patienten in einer psychotherapeutischen Situation. Die Erstuntersuchungen werden in der Zweiersituation oder in kleinen Gruppen kontrolliert. Die Teilnahme an theoretisch- diagnostischen Seminaren sollte sich mindestens über einen Zeitraum von 2 Semestern erstrecken. Die Zahl der Erstuntersuchungen ist auf derzeit mindestens 20 festgesetzt. Die Durchführung ist von den dazu berechtigten Supervisoren im Studienbuch zu testieren.
2.6. Praktische Ausbildung (Patientenbehandlung unter Supervision)
Die Inhalte der praktischen Lehrveranstaltungen orientieren sich an der PsychTh-APrV, dem Curriculum und den daraus abgeleiteten Lehrplänen des Instituts.
Zur Teilnahme am praktischen Teil der Ausbildung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung durch den Ausbildungsteilnehmer erforderlich.
Die Ausbildungsbehandlungen werden von der Institutsambulanz koordiniert. Die Institutsambulanz des Ausbildungsinstitutes steht unter der persönlichen Verantwortung der Institutsleitung sowie besonders beauftragter Ausbilder mit Supervisoren-Qualifikation und fachlicher Befähigung mit KV-Zulassung oder Eintrag in das Psychotherapeuten- bzw. Arztregister. Die Einzel- und Gruppenbehandlungen in der ambulanten Versorgung werden durch die Institutsambulanz koordiniert und die Krankenbehandlungen durch Supervisoren überwacht. Die Leitung der Institutsambulanz verantwortet die korrekte, inhaltliche und formale Durchführung der psychotherapeutischen Behandlungen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Institutsambulanz und Supervisoren wird vorausgesetzt.
Es müssen mindestens 1000 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens 9 Patientenbehandlungen und mindestens 220 Supervisionsstunden durchgeführt werden. Die Supervision erfolgt entweder in Kleingruppen zu maximal vier Teilnehmern (bis 70 Stunden) oder
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 3
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
in der Einzelsupervision (mindestens 150 Stunden). Mindestens zwei der Behandlungsfälle in psychoanalytischer Psychotherapie müssen jeweils mindestens 250 Behandlungsstunden umfassen. Die Behandlungen in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie erstrecken sich auf 3 tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapien und zwei Kurzzeittherapien. Die Supervisionen sind bei mindestens drei verschiedenen anerkannten Supervisoren abzuleisten und sollten in der Regel in einer Frequenz von mindestens 1 Supervisionsstunde auf 4 Behandlungsstunden erfolgen.
Über die Behandlungen sind anonymisierte, schriftliche Falldarstellungen zu erstellen. Sie sollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse einschließen sowie den Behandlungsverlauf in Verbindung mit der Theorie aufzeigen. Sie werden vom Supervisor unterzeichnet, wenn sie als mindestens ausreichend akzeptiert werden. Der erfolgreiche Abschluss einer supervidierten Behandlung wird vom Supervisor im Studienbuch dokumentiert.
Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung müssen am Ende der Ausbildung mind. zwei Falldarstellungen von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall für die mündliche Prüfung angenommen worden sein, hiervon eine Behandlung in analytischer Psychotherapie.
2.7. Supervision der Ausbildungsbehandlungen
Es ist das Ziel der Supervision, dass der Ausbildungsteilnehmer eine ihm angemessene Haltung in der psychotherapeutischen Situation entwickelt und sich seiner unbewussten Beteiligung am Behandlungsprozess bewusst wird. Daneben ist die Supervision eine Beratung im Hinblick auf die Behandlungstechnik.
Sie wird in der Zweiersituation oder in kleinen Gruppen durchgeführt. Die Frequenz sollte in der Regel 1 Supervisionsstunde auf 4 Behandlungsstunden betragen.
Der Ausbildungsteilnehmer wählt den Supervisor unter den Supervisoren des Ausbildungsinstituts aus, die entsprechend den Richtlinien der PsychTh-AprV dazu berechtigt sind (siehe auch Punkt 2.1.). Supervisionen bei einem anderen Supervisor können vom Vorstand anerkannt werden, wenn dieser die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Supervisoren können während der laufenden Behandlung in Absprache mit der Ausbildungsstätte gewechselt werden.
Im Verlauf der Ausbildung werden Supervisionen bei mindestens drei verschiedenen Supervisoren durchgeführt.
In der Supervision zeigt sich die Entwicklung der psychotherapeutischen/psychoanalytischen Kompetenz des Ausbildungsteilnehmers.
2.8. Kasuistisch-technische Seminare und Kasuistiken
Im zweiten Teil der Ausbildung nehmen die Ausbildungsteilnehmer regelmäßig an kasuistisch- technischen Seminaren teil, in denen sie regelmäßig auch ihre eigenen Behandlungsfälle vorstellen. Das kasuistisch-technische Seminar ist eine Veranstaltung, in der anhand von Fallvignetten der technische Umgang in der Psychotherapie/Psychoanalyse gelehrt und gelernt wird.
Mindestens 2 psychoanalytische Behandlungen von 2 verschiedenen Patienten sollen zu Prüfungszwecken vorgestellt werden (eine Behandlung nach der ca. 50. Sitzung, eine
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 4
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
Behandlung nach der ca. 150. Sitzung). Die Beurteilung der Kasuistik wird dem Leiter des Unterrichtsausschusses schriftlich mitgeteilt. Der Kontrollanalytiker, der die Prüfungskasuistik beurteilt, darf weder der Lehranalytiker des Kandidaten noch der Kontrollanalytiker der jeweiligen Behandlung sein.
Die Wiederholung einer Kasuistik ist nach einem Zeitraum von 6 Monaten möglich, eine zweite Wiederholung muss vom Ausbildungsausschuss aufgrund einer Anhörung des bei der Vorstellung der Kasuistik anwesenden Supervisors genehmigt werden.
Bestandene Kasuistiken werden im Studienbuch bescheinigt, über nicht bestandene Prüfungen wird unverzüglich die Leitung des Ausbildungsausschusses informiert.
3. Bewertung, Prüfungen, Abschluss der Ausbildung
3.1. Bewertungen
Es gehört in die Verantwortung der Ausbildenden, den Ausbildungsteilnehmer rechtzeitig auf schwerwiegende Vorbehalte aufmerksam zu machen und diese ggf. im Ausbildungsausschuss zur Sprache zu bringen. Entstehen im Ausbildungsausschuss grundsätzlich Bedenken bezüglich der Eignung, so werden diese dem Ausbildungsteilnehmer mitgeteilt und begründet.
Bei Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung hat der Ausbildungsausschuss in Abstimmung mit der Institutsleitung die Möglichkeit, weitere Auflagen anzuordnen, um die fachgerechte Behandlung von Patienten sicherzustellen. In Ausnahmefällen kann der Ausbildungsausschuss in Abstimmung mit der Institutsleitung die Zulassung zur praktischen Ausbildung untersagen. Hierzu muss jedoch der Ausbildungskandidat persönlich angehört werden. Die Teilnahme eines Vertreters der Aufsichtsbehörde und eines Vertreters eines anderen anerkannten Ausbildungsinstitutes an diesem Gespräch mit dem Ausbildungsteilnehmer und der nachfolgenden Sitzung des Ausbildungsausschusses ist ausdrücklich erwünscht.
Wenn die Fortsetzung der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten nicht befürwortet wird, dann kann der Vorstand die Ausbildung abbrechen.
3.2. Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist eine interne Prüfung des Instituts, die über die Aufnahme des Ausbildungsteilnehmers in den praktischen Teil der Ausbildung entscheidet. Sie dient dem Nachweis der Grundkenntnisse in Theorie und Praxis der Psychotherapie/Psychanalyse.
3.2.1. Voraussetzungen für die Zwischenprüfung
Teilnahme an den theoretischen Lehrveranstaltungen über drei Semester,
Anerkennung von bis dahin erfolgten 15 der insgesamt 20 in der Ausbildung erforderlichen Erstuntersuchungen (12 der geforderten Erstinterviews müssen von Supervisoren des Instituts testiert werden, bis zu 8 können von Dozenten des Instituts testiert werden),
eine Erklärung des Ausbildungsteilnehmers, dass er sich in einer anerkannten Selbsterfahrung von bis dahin mindestens 100 Stunden befindet,
die zustimmende Beurteilung der Eignung durch die Dozenten und die Supervisoren, die die Erstuntersuchungen beurteilt haben,
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 5
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
und die Zustimmung der Mehrheit der Ausbilder aufgrund von Erfahrungen mit dem Ausbildungsteilnehmer im Rahmen der Ausbildung, den Selbsterfahrungsleiter des betreffenden Ausbildungsteilnehmers ausgenommen.
3.2.2. Anmeldung zur Zwischenprüfung
Sie erfolgt schriftlich unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Nachweise und – wenn vom Ausbildungsteilnehmer gewünscht - unter Angabe eines Themas für das Kolloquium beim Unterrichtsausschuss bzw. bei dem mit den Vorbereitungen der Prüfung Beauftragten spätestens acht Wochen vor der Prüfung.
Der Ausbildungsteilnehmer kann Prüfer für die Zwischenprüfung vorschlagen.
Von den erforderlichen zwei Prüfern für die Zwischenprüfung muss mindestens einer Selbsterfahrungsleiter sein. Der Selbsterfahrungsleiter des zu prüfenden Ausbildungsteilnehmers kann nicht Prüfer sein.
3.2.3. Prüfungsvorgang
Der Vorstand oder der mit den Vorbereitungen der Prüfung Beauftragte organisiert die Prüfung und setzt nach Absprache mit den Prüfern den Termin für die Zwischenprüfung fest.
Die Zwischenprüfung kann sowohl als Einzelprüfung als auch als Gruppenprüfung durchgeführt werden.
Die Prüfungsdauer pro Ausbildungsteilnehmer beträgt 1 Stunde. Über das Ergebnis der Prüfung wird von beiden Prüfern in Übereinstimmung entschieden.
Die Prüfung ist für Institutsmitglieder öffentlich, sofern sich der Ausbildungsteilnehmer nicht ausdrücklich dagegen ausspricht.
Die Zwischenprüfung kann nach einem halben Jahr wiederholt werden. Protokoll und Prüfungsunterlagen werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Die Gebühren für die Zwischenprüfung betragen € 150,-.
3.3. Abschluss der Ausbildung 3.3.1. Voraussetzungen für den Abschluss der Ausbildung Nachweis von 700 theoretischen Lehrstunden einschließlich kasuistisch-technischer Seminare,
Nachweis von 1000 Behandlungsstunden von mindestens 9 Patienten und den dazu mindestens durchgeführten 250 Supervisionsstunden, davon mindestens 150 Einzelsupervisionen. Wenigstens 2 der durchgeführten Behandlungen müssen einen kontinuierlichen psychoanalytischen Prozess von mindestens jeweils 250 Stunden umfassen,
Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an kasuistisch-technischen Seminaren mit 2 zustimmend beurteilten Kasuistiken.
Mindestens zwei Falldarstellungen müssen von der Ausbildungsstätte am Ende der Ausbildung als Prüfungsfall für den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung als mindestens ausreichend
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 6
Ausbildungsinstitut für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen
des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG
bewertet und angenommen werden. Eine Überarbeitung oder Neuanfertigung einer unzureichenden Behandlungsdarstellung kann verlangt werden.
Der Ausbildungskandidat legt das Studienbuch, die Falldokumentationen und sonstige Nachweise der Institutsleitung vor. Bei Vollständigkeit der Unterlagen stellt diese dann die Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen entsprechend der Anlage 2 der PsychTh-APrV für die Vorlage bei der Aufsichtsbehörde aus.
3.3.2. Ausbildungszertifizierung
Alle Bescheinigungen und Beurkundungen zur Weiterleitung an die Aufsichtsbehörde bzw. das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie müssen von mindestens einem Mitglied der verantwortlichen Institutsleitung gegengezeichnet und beurkundet werden. Einzelbescheinigungen von Mitgliedern des Ausbildungsinstituts oder von kooperierenden Einrichtungen ohne Unterschrift der Institutsleitung sind nicht autorisiert und werden vom Landesprüfungsamt so nicht akzeptiert.
3.3.3. Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung ist eine staatliche Prüfung. Prüfungen, Prüfungsmodalitäten sowie die Voraussetzungen zur staatlichen Prüfung werden in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Psychotherapeutengesetzes (zweiter Abschnitt PsychTh-APrV, § 8 ff) sowie in den Durchführungsbestimmungen des Landesprüfungsamtes für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie geregelt (vgl. § 7 bis § 18 der PsychTh-APrV, zur Zulassung und Ladung vgl. § 7 Absatz 2 und 3 PsychTh-APrV).
Die zuständige Behörde entscheidet über den Antrag des Prüflings auf Zulassung zur staatlichen Prüfung und über die Ladungen zu den Prüfungsterminen in Abstimmung mit der Leitung der Ausbildungsstätte.
4. Schiedsstelle
In allen Zweifelsfragen kann der Ausbildungsausschuss oder die Institutsleitung angerufen werden. Diese sollen, auch in Abstimmung mit dem Vorstand des Trägerinstituts und der betei- ligten Gruppen von Ausbildern bzw. Ausbildungsteilnehmern, einen Interessenausgleich oder eine Schlichtung erwirken. Namentlich verantwortlich ist letztlich jedoch die Leitung des Aus- bildungsinstituts.
Kann daher eine einvernehmliche Regelung nicht hergestellt werden, so liegt die letzte Entscheidung bei der Institutsleitung des Ausbildungsinstituts für psychoanalytisch begründete Verfahren Ostwestfalen des Instituts für Psychoanalyse und Psychotherapie Ostwestfalen der DPG.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung ( Stand: Juni 2010) 7
